Aufgrund des Bundesgesetzes 182 vom 6. Juli 1961, dem sogenannten Protestantengesetz hebt die Evangelische Kirche in Österreich zur Deckung Ihres finanziellen Aufwandes von ihren Mitgliedern Beiträge ein.
Unsere Pfarrgemeinde finanziert mit ihren anteiligen Erträgen z.B.:
- Die Kinder und Jugendarbeit
- Diverse Veranstaltungen
- Pflege und Erhaltung von Gebäuden
- Organisation und Verwaltung der Gemeinde
- Öffentlichkeitsarbeit
- Gemeindebriefe und Aussendungen
- Unterstützung des Religionsunterrichts auf Gemeindeebene
Die Evangelische Kirche finanziert mit den österreichweiten Kirchenbeiträgen u.A.:
- Die Gehälter der Pfarrer*innen sowie jene der weltlichen Mitarbeiter*innen
- Ausbildungsstätten und Bildungseinrichtungen für die Aus- und Weiterbildung kirchlicher Mitarbeiter*innen
- Erwachsenenbildungseinrichtungen wie beispielsweise die Evangelische Akademien
- Die Öffentlichkeitsarbeit
- Die Frauen- und Jugendarbeit
- Die Unterstützung für den Religionsunterricht
- Die Initiativen rund um die Ökumene
- Die Weltmission sowie Entwicklungszusammenarbeit
- Die Hochschulseelsorge
- Das Amt für Evangelisation und Gemeindeaufbau
- Zahlreiche Initiativen von Gemeinden und Diözesen
Vielen Dank für Ihren Beitrag, durch den die Arbeit in unserer Gemeinde und der Evangelischen Kirche Österreich erst möglich ist!
Übrigens: Ihr Kirchenbeitrag kann bis zu einer Höhe von 400 Euro von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.
Mehr Details finden Sie unter: https://www.gerecht.at/
Wir wissen, dass jede*r einmal in eine finanziell schwierige Situation kommen kann. Sprechen Sie mit uns! Wir bemühen uns sehr gemeinsame Lösungen zu finden.
Sollten Sie Fragen beispielsweise zur Berechnung Ihres Beitrages haben wenden Sie sich gerne an unsere Kirchenbeitragsbeauftrage:
Jasmin Schlitter
Tel: 0699 18877308
Email: kb.mistelbach-laa@evang.at